X muss Forschern Zugang zu den Daten gewähren
9. Februar 2025 um 11:00:53
Michael Förtsch
Laut dem Digitale-Dienste-Gesetz müssen große Social-Media-Plattformen der Wissenschaft einen Zugang zu ihren Daten gewähren. Damit soll zum Beispiel eine mögliche Wahlbeeinflussung untersucht werden können. Doch X – das ehemalige Twitter – kommt unter der Leitung von Elon Musk dieser Verpflichtung nicht nach. Deshalb hatte die Wahlbeobachtungsorganisation Democracy Reporting International zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte geklagt und nun vor dem Berliner Landgericht Recht bekommen.
Wie Netzpolitik.org berichtet, wird X verpflichtet, „ab sofort bis zum 25. Februar 2025 einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform X, einschließlich zu Daten in Echtzeit, über ihre Online-Schnittstelle zu gewähren“. Damit soll es möglich werden, die Meinungsbildung, die Verbreitung von Falsch- und Desinformationen und systemische Risiken auf der Plattform nachzuvollziehen.