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OpenAI hat vor Münchner Gericht gegen die GEMA verloren.

Michael Förtsch

11. November 2025 um 11:07:52

Michael Förtsch

 

Dürfen KI-Modelle einfach so und ohne Erlaubnis mit Liedtexten trainiert werden? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Landgericht München befasst. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – hatte gegen OpenAI geklagt. Denn ChatGPT konnte und kann unter anderem Liedtexte von Herbert Grönemeyer, Reinhard Mey und Helene Fischer wiedergeben. Das heißt im Umkehrschluss, dass die entsprechenden Werke in den Trainingsdaten verwendet wurden, ohne dass diese lizenziert wurden.

 

Laut der 42. Zivilkammer des Landgerichts München handelt es sich dabei um eine unerlaubte Vervielfältigung und Wiedergabe. Dadurch verletzt OpenAI das deutsche Urheberrecht und muss mit Schadensersatzzahlungen rechnen. Das Urteil ist bislang jedoch noch nicht rechtskräftig. Die GEMA spricht dennoch bereits von einem Grundsatzverfahren, das weitere Klagen motivieren dürfte. In immer mehr Ländern wird die Praxis von KI-Unternehmen, ohne Rückfrage und Zahlung Texte, Bilder und Musik aus dem Internet zu fischen und für Modelltrainings zu verwenden, mittlerweile infrage gestellt.

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