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KI-Einsatz am Arbeitsplatz nur mit "ausreichender Kompetenz"?

Michael Förtsch

4. Februar 2025 um 08:59:20

Michael Förtsch

Seit dem 2. Februar ist eine weitere Stufe des AI Act – die KI-Verordnung der Europäischen Union – in Kraft. Unter anderem sind nun KI-Modelle mit „inakzeptablem Risiko“ verboten. Darunter fallen zum Beispiel Programme, die Menschen und ihre Handlungen gezielt manipulieren können oder die Menschen nach politischer und religiöser Einstellung oder ethnischer Zugehörigkeit klassifizieren. Verboten sind auch Social-Scoring-Systeme, wie sie in China eingesetzt werden, und Systeme, die die Emotionen einer Person am Arbeitsplatz oder in einer Bildungseinrichtung erkennen können.

 

Ebenso gilt nun, dass Beschäftigte Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz nur dann nutzen dürfen, wenn sie über „ausreichende KI-Kompetenz“ verfügen. Dies ist laut dem AI Act vom „Anbieter und Betreiber“ nach „bestem Wissen und Gewissen“ sicherzustellen. Diese Voraussetzung sorgt aber offenbar für viel Rätselraten auf Social-Media-Plattformen, bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn was hier genau gefordert wird, scheint nicht ganz klar. Unklar ist auch, wer nun als „Anbieter und Betreiber“ gilt – der Arbeitgeber oder der Entwickler der Künstlichen Intelligenz – und ob alle KI-Dienste betroffen sind – also selbst ChatGPT oder Midjourney.

 

Eine Einordnung versuchen unter anderem Heise, mdr und auch der Verband bitkom.

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