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Handelsvereinigung fordert OpenAI auf, das KI-Training mit Anime zu unterlassen

Michael Förtsch

4. November 2025 um 08:30:39

Michael Förtsch

Die japanische Handelsvereinigung Content Overseas Distribution Association – kurz CODA –, die unter anderem das für seine Anime bekannte Studio Ghibli sowie weitere Studios und Verlage vertritt, hat dem KI-Unternehmen OpenAI eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. CODA fordert OpenAI darin auf, die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke seiner Mitglieder für das Training von KI-Modellen umgehend zu unterlassen. Dabei nimmt die Handelsvereinigung insbesondere Bezug auf Sora 2, das offensichtlich mit zahlreichen Werken japanischer Studios trainiert wurde.

 

„CODA ist der Ansicht, dass die Vervielfältigung während des maschinellen Lernprozesses eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann“, zitiert Variety die Unterlassungserklärung. Ebenso nimmt die japanische Institution Anstoß daran, dass Urheberrechtsinhaber zunächst aufgefordert wurden, ihre Inhalte für die Nutzung in KI-Videos über ein Opt-out-Verfahren zu untersagen, statt sie dafür freizugeben. Dies sei nicht mit dem Verständnis des Urheberrechts in Japan vereinbar, wo die Sora-App bereits freigegeben und nutzbar ist. Die Handelsorganisation fordert OpenAI dazu auf, „aufrichtig auf Ansprüche und Anfragen von CODA-Mitgliedsunternehmen bezüglich Urheberrechtsverletzungen“ zu antworten.

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