US-Behörde stellt fest: KI-Werke können urheberrechtlich geschützt werden
1. Februar 2025 um 05:07:35
Michael Förtsch
Das US Copyright Office – die für Urheberrechtsfragen zuständige Behörde in den USA – hat in einem jetzt veröffentlichten Bericht festgestellt, dass Werke, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz geschaffen wurden, urheberrechtlich geschützt sein können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Mensch in erheblichem Maße in die Gestaltung eingegriffen hat, um „die enthaltenen expressiven Elemente zu bestimmen“.
Ein Künstler kann also eine Künstliche Intelligenz als Assistent oder Werkzeug einsetzen, muss aber mehr tun, als nur eine Eingabeaufforderung zu formulieren. Vielmehr muss er das generierte Material bearbeiten und weiterentwickeln. Sei es mit externen Werkzeugen oder mit KI-Werkzeugen, um Inhalte zu verändern, hinzuzufügen oder neu zu ordnen. Ob „menschliche Beiträge zu KI-generierten Ergebnissen ausreichen, um eine Urheberschaft zu begründen“, müsse im Einzelfall geprüft werden, so die Behörde.
Die Behörde kam zu dieser Entscheidung, nachdem sie mehr als 10.000 Kommentare und Einschätzungen von Autoren, Rechtsexperten, Künstlern, Kulturwissenschaftlern, Unternehmen, Verlegern und Interessengruppen geprüft hatte.